Vorsicht!
Auch gegen eine mündliche Kündigung muss im Wege der Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber also mündlich mitgeteilt haben, dass er Sie nicht mehr auf Ihrer Arbeitsstelle sehen möchte, sollten Sie ebenfalls unverzüglich Kontakt mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufnehmen. Eine solche Kündigung ist zwar mangels Schriftform rechtsunwirksam. Auch diese Rechtsunwirksamkeit muss jedoch im Klageverfahren geltend gemacht werden.
Sollten Sie eine außerordentliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, ist es wichtig, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit vorzustellen. Auch bei der ordentlichen Kündigung ist eine Meldung bei der Agentur erforderlich, jedoch grundsätzlich erst drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Sollte das Arbeitsverhältnis früher als nach Ablauf von drei Monaten enden, müssen Sie sich auch bei der ordentlichen Kündigung so schnell wie möglich mit der Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.
Es ist für einen Arbeitnehmer eine nahezu unerträgliche Situation, mit einer unerwartet erteilten Kündigung umzugehen. Aus diesem Grunde stehe ich Ihnen unter meiner Notfallnummer:
auch nach den Öffnungszeiten meiner Kanzlei und am Wochenende rund um die Uhr zur Verfügung. Bitte scheuen Sie sich nicht, diesen besonderen Service an Anspruch zu nehmen.
Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten? Oder Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten? Sie wissen nicht, ob eine Klage Erfolgsaussichten bietet oder können insgesamt mit der Situation nicht umgehen?
Ich schätze Ihre Situation in einem ersten Beratungsgespräch ein, ohne dass Ihnen hierfür Kosten entstehen.
Bitte füllen Sie den nachfolgenden Fragebogen aus und senden ihn an mich. Ich melde mich umgehend bei Ihnen.
Wenn nach Sachstand möglich, erhalten Sie von mir eine erste Prognose Ihrer Erfolgsaussichten samt einer vorläufigen Chancen&Risiken-Analyse.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die kostenlose Ersteinschätzung nur für die Fälle gilt, dass Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
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