Über mich
Am 13. Mai 1996 wurde ich zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwältin beim Amtsgericht Langenfeld und zugleich beim Landgericht Düsseldorf zugelassen. Ich begann meine Tätigkeit als Anwältin in der Kanzlei meines Vaters, Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Joachim Schuster zunächst als angestellte Anwältin.
Kurze Zeit später trat ich in die Kanzlei ein. Schon bald entdeckte ich meine Liebe zum Arbeitsrecht, das immer mehr den Hauptanteil meiner Tätigkeit zu bilden begann. Ich besuchte zahlreiche Fortbildungen und Seminare um mich weiter zu spezialisieren. Ich beschloss, die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht zu erwerben.
Im Jahr 2014 besuchte ich dann den Fachanwaltskurs Arbeitsrecht in Bonn und schloss ihn mit drei bestanden Klausuren, die alle mit der Note „gut“ bewertet wurden, ab.
Im Oktober 2017 wurde mir dann meiner besonderen theoretischen und praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht wegen die Führung des Titels „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf gestattet.
Seit dem 1. August 2018 führe ich meine eigene Kanzlei auf der Bachstraße in Langenfeld, zunächst als zusätzlichen Standort der Kanzlei Dr. Schuster und Thomas und seit dem 30. März 2020 als Einzelkanzlei.
Was zeichnet mich als Rechtsanwältin aus?
Ich bearbeite ausschließlich arbeitsrechtliche Fallgestaltungen, verfüge also auf diesem Gebiet über einen großen Erfahrungsschatz, den ich durch ständige Fortbildung erweitere. Ich bin für meine Mandanten ständig erreichbar, auch abends und am Wochenende. Denn mir ist bewusst, dass gerade in Kündigungssituationen oftmals schnelles Handeln erforderlich ist und auch die Mandanten konkrete Handlungsanweisungen benötigen.
Darüber hinaus bearbeite als Einzelanwältin sämtliche Mandate persönlich, sodass es meine Mandanten nur mit einem Ansprechpartner zu tun haben, oftmals ein Vorteil, den kleinere Kanzleien gegenüber den Großkanzleien bieten können. Ich bin mit Herzblut Anwältin und versuche immer, das Beste für meine Mandanten in Ihren Angelegenheiten herauszuholen.
Ich freue mich sehr, Sie bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.